Die beitragsrechtliche Beurteilung geldwerter Vorteile wie Freifahrten und Freiflüge oder verbilligter Flüge folgt im Wesentlichen dem Steuerrecht. Dies bedeutet, dass steuerfreie Zuwendungen, wie z. B. ein sog. Jobticket, das der Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhält und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird, steuerfrei und damit auch beitragsfrei sind. Wird der geldwerte Vorteil dieser Vergünstigungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt, sind diese Vergünstigungen auch beitragspflichtig. Eine pauschale Besteuerung kann allerdings zur Beitragsfreiheit führen.

Bei der Beurteilung von Reisekosten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten sind weitere Besonderheiten zu beachten.

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