Bestehen Zweifel darüber, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, kann das Statusfeststellungsverfahren auf Antrag[1] Rechtssicherheit verschaffen.[2]

Wird im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens die Arbeitnehmereigenschaft festgestellt, wird der Auftraggeber zum Arbeitgeber. Daraus ergeben sich dann die üblichen Arbeitgeberpflichten, also insbesondere die

  • Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts,
  • Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge,
  • Erstellung und Abgabe der erforderlichen Meldungen nach der DEÜV sowie
  • Führung von Entgeltunterlagen.

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