Tatsächliche Verhältnisse entscheidender als Bezeichnung

Für die Frage, ob der beschäftigte Steuerpflichtige ein freier Mitarbeiter ist oder ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis vorliegt, kommt es allein auf die Beurteilung nach steuerrechtlichen Merkmalen an. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse.[1]

Ergibt sich aus den Merkmalen der Tätigkeit ein lohnsteuerliches Dienstverhältnis, kommt dem Umstand, dass im Dienstvertrag "freie Mitarbeit" oder "selbstständig ausgeübte Tätigkeit" vereinbart worden ist, keine Bedeutung zu. Der diesbezügliche Wille der Vertragsparteien ist nur in Grenzfällen ausschlaggebend.[2]

Sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung nicht ausschlaggebend

Für die steuerliche Entscheidung ist die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung unmaßgeblich.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge