In den Lohnsteuertabellen sind bereits bestimmte Freibeträge enthalten. Andere Freibeträge werden im Lohnsteuerabzugsverfahren als ELStAM vom Arbeitgeber berücksichtigt. Die Freibeträge in der Einkommensteuer lassen sich in 3 Gruppen einteilen:

  1. Freibeträge, die automatisch im Lohnsteuertarif berücksichtigt werden. Hierzu zählen Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Kinderfreibeträge, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Vorsorgepauschale.
  2. Freibeträge, die einkunfts- bzw. personenbezogen gewährt werden. Dazu gehören Altersentlastungsbetrag und Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.
  3. Freibeträge, die auf Antrag beim Finanzamt gewährt werden und Bestandteil der ELStAM des Arbeitnehmers sind.

Die Freibeträge der Gruppe 2 und 3 sind vor Anwendung der Lohnsteuertabelle vom Arbeitslohn abzuziehen, dagegen sind die Freibeträge der Gruppe 1 bereits in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt.

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