Für Staatsangehörige aus dem Westbalkan, namentlich aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt eine besondere Möglichkeit der Beschäftigung in Deutschland. Sie können einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten, wenn

  • sie eine Zusage für einen konkreten Arbeitsplatz haben,
  • die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung nach einer vollständigen Arbeitsmarktprüfung (also auch Vorrangprüfung) zugestimmt hat,
  • sie ein Visum in einer deutschen Auslandsvertretung in ihrem Herkunftsland beantragen,
  • sie in den letzten 24 Monaten keine AsylbLG-Leistungen bezogen haben und
  • kein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG besteht.

Diese sog. Westbalkanregelung war ursprünglich bis 31.12.2023 befristet, wurde mittlerweile jedoch entfristet.

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