Bei den Instrumenten der Ausbildungsförderung sehen die gesetzlichen Regelungen unterschiedliche Fördermöglichkeiten abhängig vom Aufenthaltsstatus der Betroffenen vor:

  • Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen stehen mit dem Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt uneingeschränkt alle Leistungen der Ausbildungsförderung zur Verfügung.
  • Für Personen, die nicht zum Kreis der Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlinge gehören (z. B. Personen mit Aufenthaltsgestattung nach dem AsylG oder Geduldete) gelten Einschränkungen beim Zugang zu einzelnen Förderwegen oder zur Kernleistung der Berufsausbildungsbeihilfe.[1]

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