Handelt es sich um einen versicherungspflichtigen Minijob neben dem Bezug einer Altersvollrente oder auch einer Altersteilrente, gilt – wie immer bei geringfügig entlohnter Beschäftigung – PGR "109". Für die BGR gilt bei Versicherungspflicht der Schlüssel "1" für die Rentenversicherung (2. Stelle). Soweit Rentenversicherungspflicht nicht besteht – weil z. B. neben einer Altersvollrente bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze sich der Minijobber für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entschieden hat –, gilt PGR/BGR "109"/"5".[1]

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