Überblick

Das Flexirentengesetz beinhaltet viele Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten auch im Rentenalter zu fördern. Die wichtigsten Regelungen sind: Erwerb von Rentenanwartschaften während des Bezugs einer Altersvollrente, verbesserte Kombinationsmöglichkeiten von Hinzuverdienst und Rente, verbunden mit einer stufenlosen Altersteilrente, sowie ein früher möglicher Abkauf von Rentenabschlägen bei vorzeitigen Altersrenten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelungen zum Erwerb von Rentenanwartschaften neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und darüber hinaus ergeben sich aus §§ 5 Abs. 4, 230 Abs. 9 SGB VI. Der früher mögliche Ausgleich der Rentenabschläge bei vorzeitigen Altersrenten ist in § 187a SGB VI geregelt.

Die Neuregelungen zum Hinzuverdienst bei Alters-/Erwerbsminderungsrenten waren in den §§ 34, 96a, 302, 313 SGB VI i. d. F. v. 1.7.2017 bis 31.12.2022 enthalten.

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