Überblick

Als Störfall werden Ereignisse bezeichnet, die dazu führen, dass das bei flexibler Arbeitszeit oder in der Altersteilzeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Beispielhaft treten Störfälle bei Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder durch den Tod des Arbeitnehmers auf. In der Entgeltabrechnung stellt sich in diesen Fällen die Frage, wie sich der Störfall auf die Beitragsberechnung auswirkt. Die korrekte beitrags- und melderechtliche Abwicklung bei Wertguthabenvereinbarungen wird sorgfältig durch die Rentenversicherungsträger geprüft. Dieser Beitrag bietet eine Hilfestellung, damit die Entgeltunterlagen einer Betriebsprüfung standhalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Ein besonderes Beitragsberechnungsverfahren ist in § 23b Abs. 2 und Abs. 2a SGB IV i. V. m. § 7b SGB IV (festgestellte SV-Luft) bei Störfällen vorgesehen.

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