Rz. 2
Der umfangreiche Evaluationsauftrag ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zu § 23. Die Evaluation überprüft,
- ob die für die Arbeit der Mindestlohnkommission geschaffenen Regelungen geeignet sind, einen angemessenen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer zu gewährleisten,
- ob die vorgesehenen Rahmenbedingungen ausreichend und angemessen sind, um den Gesetzeszweck zu erfüllen,
- inwieweit der Mindestlohn geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen sowie faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen,
- wie sich der Mindestlohn auf die Beschäftigung auswirkt, wozu auch die Förderung von Ausbildung zur langfristigen Sicherung des Fachkräftepotenzials zählt,
- welche Auswirkungen der Mindestlohn auf die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt hat,
- wie sich Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit entwickeln.[1]
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