Kurzbeschreibung

Dieser Mustertext kann verwendet werden, um Arbeitnehmer über das Familienpflegezeitgesetz zu informieren.

Vorbemerkung

Eine Familienpflegezeit ist eine Teilzeittätigkeit für bis zu 24 Monate, während der ein pflegebedürftiger naher Angehöriger des Arbeitnehmers gepflegt wird. Finanziert wird die Familienpflegezeit durch ein Darlehen, das der Arbeitnehmer unmittelbar vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhält. Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber, der regelmäßig mehr als 25 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigt einen Anspruch auf Durchführung einer Familienpflegezeit. Der Arbeitgeber kann das Familienpflegezeitverlangen nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Familienpflegezeit, Infoschreiben für Arbeitnehmer

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

das Familienpflegezeitgesetz soll Ihnen ermöglichen, die Pflege eines nahen Angehörigen mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu verbinden.

Wenn Sie einen Pflegefall in der Familie haben, können Sie Ihre Arbeitstätigkeit auf eine Teilzeittätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden/Woche reduzieren, um genügend Zeit für die Pflege des Angehörigen zu haben. Während dieser Familienpflegezeit (maximal 2 Jahre) erhalten Sie eine entsprechend reduzierte Teilzeitvergütung. Zur Finanzierung erhalten Sie ein Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Das Darlehen ist zinslos und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Darlehensraten beträgt die Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatlichen Entgelten vor und während der Freistellung. Grob gesagt wird also das Nettoentgelt vor und während der Familienpflegezeit vergleichen und die Differenz ermittelt. In Höhe der Hälfte der Differenz bestehen die monatlichen Darlehensraten. Das Darlehen ist nach Beendigung der Familienpflegezeit innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Freistellung zurückzuzahlen. In Härtefällen kann die Rückzahlung gestundet werden. Dauert die Pflege des Angehörigen über die Gesamtdauer der Freistellung hinaus und ist der Arbeitnehmer weiterhin freigestellt, wird auf Antrag die Rückzahlung zu einem Viertel erlassen.

Beispiel:

Bei einer monatlichen Vergütung von z. B. 2.000,00 EUR brutto und dem Wechsel von einer 40-Stunden-Woche in eine 20-Stunden-Woche beträgt Ihre Teilzeitvergütung 1.000,00 EUR brutto. Das Darlehen beträgt dann 500,00 EUR brutto monatlich.

Wir unterstützen Familienpflegezeiten und möchten ein entsprechendes Engagement fördern. Bitte sprechen Sie die Personalabteilung an, wenn Sie Interesse an einer Familienpflegezeit haben. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir bei Bestehen dringender betrieblicher Gründe Ihr Familienpflegezeitverlangen ablehnen können. Dies wird immer eine Einzelfallfrage sein.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführung

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