Soweit einer Rente oder Teilen einer Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde zu legen sind, ist anstelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) zu berücksichtigen.

Basiswert für diesen aktuellen Rentenwert war der Betrag, der sich für Dezember 1991 aus dem auf den aktuellen Rentenwert (West) bezogenen Verhältniswert aus Standardrente Ost (889 DM) zu Standardrente West (1.751,05 DM) ergab. Das waren monatlich 21,11 DM.

Seitdem wurde der aktuelle Rentenwert (Ost) regelmäßig angepasst. Für die Höhe der Rentenanpassung in den neuen Bundesländern ist auch im Jahr 2023 weiterhin zu prüfen, ob sich durch die Regelungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes, nach denen der aktuelle Rentenwert (Ost) schrittweise an den aktuellen Rentenwert angeglichen wird, oder durch die tatsächliche Lohnentwicklung ein höherer aktueller Rentenwert (Ost) ergibt. In diesem Jahr müssen 99,3 % des Westwerts erreicht werden. Die anpassungsrelevanten Löhne in den neuen Bundesländern sind im Jahr 2022 mit rund 6,78 % deutlich angestiegen. Der sich ergebende Vergleichswert i. H. v. 37,82 EUR, der die tatsächliche Lohnentwicklung Ost berücksichtigt, liegt um 0,22 EUR höher als der aktuelle Rentenwert (West) und sogar um 0,48 EUR höher als der nach der gesetzlich festgelegten Angleichungsstufe berechnete aktuelle Rentenwert (Ost). Nach den gesetzlichen Vorschriften ist somit der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den Westwert anzuheben.

Somit beträgt der festzusetzende aktuelle Rentenwert (Ost) seit dem 1.7.2023 37,60 EUR und ist damit gleich hoch wie der aktuelle Rentenwert (West). Die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ist damit ein Jahr eher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.

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