Der aktuelle Rentenwert ist ein Element der Rentenberechnung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der Rentenversicherung der Arbeitnehmer entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind.

Der aktuelle Rentenwert ist grundsätzlich an die Entgeltentwicklung (anpassungsrelevante Bruttolohnentwicklung) anzupassen. Er wird in der Regel zum 1.7. eines jeden Jahres durch Rechtsverordnung oder Gesetz neu bestimmt. Der neue aktuelle Rentenwert ersetzt in der Rentenberechnung den bisherigen aktuellen Rentenwert. Dadurch ist sichergestellt, dass die Renten an die Einkommensentwicklung angepasst werden (Rentenanpassung). Der ab dem 1.7.2023 geltende aktuelle Rentenwert liegt bei 37,60 EUR. Dies entspricht einer Erhöhung des aktuellen Rentenwerts um 4,39 %.

Bei der Rentenanpassung im Jahr 2023 wurden die Einhaltung des Rentenniveaus von mindestens 48 % und die Anwendung der Niveauschutzklausel geprüft, die durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vom 28.11.2018 eingeführt wurden. Mit der Niveauschutzklausel wird erreicht, dass in der Zeit bis zum 1.7.2025 das Rentenniveau von 48 % nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beschreibt den Verhältniswert aus einer verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, beides ohne die darauf entfallenden Steuern. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2023 mit dem nach der Rentenanpassungsformel ermittelten rechnerischen aktuellen Rentenwert von 37,60 EUR 48,15 %. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 % eingehalten. Die Niveauschutzklausel kommt nicht zur Anwendung.

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