4.1 Aktueller Rentenwert (West)

Der aktuelle Rentenwert ist ein Element der Rentenberechnung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der Rentenversicherung der Arbeitnehmer entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind.

Der aktuelle Rentenwert ist grundsätzlich an die Entgeltentwicklung (anpassungsrelevante Bruttolohnentwicklung) anzupassen. Er wird in der Regel zum 1.7. eines jeden Jahres durch Rechtsverordnung oder Gesetz neu bestimmt. Der neue aktuelle Rentenwert ersetzt in der Rentenberechnung den bisherigen aktuellen Rentenwert. Dadurch ist sichergestellt, dass die Renten an die Einkommensentwicklung angepasst werden (Rentenanpassung). Der ab dem 1.7.2023 geltende aktuelle Rentenwert liegt bei 37,60 EUR. Dies entspricht einer Erhöhung des aktuellen Rentenwerts um 4,39 %.

Bei der Rentenanpassung im Jahr 2023 wurden die Einhaltung des Rentenniveaus von mindestens 48 % und die Anwendung der Niveauschutzklausel geprüft, die durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vom 28.11.2018 eingeführt wurden. Mit der Niveauschutzklausel wird erreicht, dass in der Zeit bis zum 1.7.2025 das Rentenniveau von 48 % nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beschreibt den Verhältniswert aus einer verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, beides ohne die darauf entfallenden Steuern. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2023 mit dem nach der Rentenanpassungsformel ermittelten rechnerischen aktuellen Rentenwert von 37,60 EUR 48,15 %. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 % eingehalten. Die Niveauschutzklausel kommt nicht zur Anwendung.

4.2 Aktueller Rentenwert (Ost)

Soweit einer Rente oder Teilen einer Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde zu legen sind, ist anstelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) zu berücksichtigen.

Basiswert für diesen aktuellen Rentenwert war der Betrag, der sich für Dezember 1991 aus dem auf den aktuellen Rentenwert (West) bezogenen Verhältniswert aus Standardrente Ost (889 DM) zu Standardrente West (1.751,05 DM) ergab. Das waren monatlich 21,11 DM.

Seitdem wurde der aktuelle Rentenwert (Ost) regelmäßig angepasst. Für die Höhe der Rentenanpassung in den neuen Bundesländern ist auch im Jahr 2023 weiterhin zu prüfen, ob sich durch die Regelungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes, nach denen der aktuelle Rentenwert (Ost) schrittweise an den aktuellen Rentenwert angeglichen wird, oder durch die tatsächliche Lohnentwicklung ein höherer aktueller Rentenwert (Ost) ergibt. In diesem Jahr müssen 99,3 % des Westwerts erreicht werden. Die anpassungsrelevanten Löhne in den neuen Bundesländern sind im Jahr 2022 mit rund 6,78 % deutlich angestiegen. Der sich ergebende Vergleichswert i. H. v. 37,82 EUR, der die tatsächliche Lohnentwicklung Ost berücksichtigt, liegt um 0,22 EUR höher als der aktuelle Rentenwert (West) und sogar um 0,48 EUR höher als der nach der gesetzlich festgelegten Angleichungsstufe berechnete aktuelle Rentenwert (Ost). Nach den gesetzlichen Vorschriften ist somit der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den Westwert anzuheben.

Somit beträgt der festzusetzende aktuelle Rentenwert (Ost) seit dem 1.7.2023 37,60 EUR und ist damit gleich hoch wie der aktuelle Rentenwert (West). Die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ist damit ein Jahr eher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.

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