Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten ergibt (Gesamtleistungsbewertung). Seit dem Inkrafttreten des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes wird die Bewertung bestimmter Anrechnungszeiten begrenzt. Dies bedeutet, dass sie entweder nicht den vollen Gesamtleistungswert erhalten (z. B. Zeiten der beruflichen Ausbildung und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder Zeiten der Fachschulausbildung) oder unbewertet sind (z. B. Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung, Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit, Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Zeiten einer Ausbildungssuche).

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung informieren darüber, welche Anrechnungszeiten in welcher Weise begrenzt werden.

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