Das für Park & Ride beschriebene Berechnungsverfahren gilt entsprechend, wenn für einen Teil des Jahres die Wegstrecke zur Arbeit mit dem Pkw und für die übrige Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Auch hier ist zunächst die unbegrenzte Entfernungspauschale für die Tage zu berechnen, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw einsetzt. Anschließend muss die ggf. auf 4.500 EUR begrenzte Entfernungspauschale für die übrigen Arbeitstage mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinzuaddiert werden.[1]

 
Praxis-Beispiel

Wechsel des Verkehrsmittels während des Jahres

Ein Arbeitnehmer fährt bis Ende März an 55 Arbeitstagen mit dem eigenen Pkw und ab April an 165 Arbeitstagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur 115 km entfernten Arbeitsstätte. Die Monatskarte ab April kostet 180 EUR.

Ergebnis: Da für den Zeitraum von 165 Tagen öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden, ist die Begrenzung auf den Höchstbetrag von 4.500 EUR zu beachten.

 
Entfernungspauschale Pkw:
55 Tage x [20 km x 0,30 EUR + 95 km x 0,38 EUR]
2.316 EUR
Entfernungspauschale Öffentliche Verkehrsmittel:
165 Tage x [20 km x 0,30 EUR + 95 km x 0,38 EUR] = 6.947 EUR; max.
4.500 EUR
Gesamtsumme 6.816 EUR

Die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bleiben außer Ansatz, da sie mit 1.620 EUR (= 9 Monate x 180 EUR) insgesamt niedriger sind als die für das Kalenderjahr insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale.[2]

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