Durch die Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht automatisch. Auch bei festgestellter Erwerbsminderung bedarf es daher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bereits im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag sind häufig Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt einer Erwerbsminderung beim Arbeitnehmer vorgesehen, sofern dieser Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat.

Arbeitsrechtliche Bedeutung hat eine Erwerbsminderung ansonsten nur dann, wenn sie sich konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Zu prüfen sind im Weiteren entweder ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder eine personenbedingte Kündigung.

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