Da bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Gesundheitszustands regelmäßig keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, hat diese Rente die Aufgabe, den Lebensunterhalt der versicherten Person auf Dauer zu sichern. Sie hat daher den Rentenartfaktor von 1,0 und ist unter Berücksichtigung der Zurechungszeit[1] der Höhe nach mit einer Altersrente vergleichbar.

[1]

S. Abschn. 1.7.

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