Eine Entsendung wird nicht beendet, wenn eine Unterbrechung für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten vorliegt. Ursächlich für eine solche könnte ein Urlaub, eine Fortbildung oder Krankheit sein. Die Unterbrechung selbst wird in die 24-Monatsfrist eingerechnet, allerdings verlängert sich der Gesamtzeitraum dadurch nicht.

 
Praxis-Tipp

Unterbrechung von mehr als 2 Monaten

Wird eine Entsendung für einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten unterbrochen, gilt die Entsendung als beendet. Wird der Auslandseinsatz nach der Unterbrechung fortgesetzt, ist eine erneute Prüfung der Entsendung nicht notwendig, sofern keine Änderungen eingetreten sind. Auch in diesen Fällen wird die Unterbrechung in den Gesamtzeitraum von 24 Monaten eingerechnet.

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