Das Entgelttransparenzgesetz wurde federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet, am 30.3.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 12.5.2017 vom Bundesrat gebilligt. Es ist am 6.7.2017 in Kraft getreten.[1]

Die Bundesregierung sah Handlungsbedarf in Bezug auf die Gewährung gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit, was sich nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Vorgaben sowie des grundgesetzlich abgesicherten Gleichbehandlungsgrundsatzes[2] als notwendig darstelle. Ausweislich der Begründung zum Gesetzesentwurf[3] erkannte die Bundesregierung, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, eine statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern von 21 %.[4]

Dieser Befund wird freilich relativiert durch die Feststellung, dass der vorerwähnte Wert (sog. unbereinigte Entgeltlücke) auch durch Faktoren wie erwerbsbiografische Unterschiede der Geschlechter oder einer geschlechtsspezifischen Berufswahl resultiert.[5] Jene Faktoren haben indessen mit einer ungleichen Bezahlung im engeren Sinne nichts zu tun. Im Ergebnis konstatiert die Bundesregierung dann auch, gestützt auf Angaben des Statistischen Bundesamts, eine geringere sog. bereinigte Entgeltlücke von lediglich 7 %.

Mithilfe des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) beabsichtigt der Gesetzgeber, diesem Entgeltunterschied entgegenzuwirken.

Ausdrückliches Ziel des Gesetzgebers ist es, Entgeltunterschiede durch Stärkung der Transparenz bestehender Entgeltsysteme zu vermindern. Die Bundesregierung sieht das EntgTranspG als Bestandteil eines Gesamtkonzepts, das neben der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und der Geschlechterquote auch andere Vorhaben wie das ElterngeldPlus oder die Neuregelung der Pflegezeit beinhaltet.[6]

[1] BGBl I 2017 S. 2152.
[3] BT-Drucks. 18/11133.
[4] BT-Drucks. 18/11133 S. 1.
[5] BT-Drucks. 18/11133 S. 1.
[6] BT-Drucks. 18/11133 S. 2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge