Kurzbeschreibung

Beschäftigte haben bei einem eintretenden Pflegefall in der Familie für bis zu 10 Tage Anspruch auf einen Ausgleich für ausgefallenes Arbeitsentgelt (Pflegeunterstützungsgeld). Der Beschäftigte muss der Pflegekasse dafür die beigefügte Entgeltbescheinigung von seinem Arbeitgeber vorlegen.

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