Kurzbeschreibung

Die Anwendung prüft Entgeltarten einer Beschäftigung auf deren Lohnsteuerpflicht und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Neben den relevanten Rechtsgrundlagen und weiteren wichtigen Hinweisen gibt das Programm auch an, ob die Entgeltart laufendes Entgelt darstellt oder als Einmalzahlung zu behandeln ist. Liegt Beitragspflicht vor, erhalten Sie ergänzend eine Aussage, ob die Entgeltart zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt in der Krankenversicherung zählt.

Wichtige Hinweise

Mit Hilfe dieses Such- und Beurteilungsprogramms kann

  • die Lohnsteuerpflicht der jeweiligen Entgeltart aus einer Beschäftigung beurteilt werden, ggf. mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage,
  • festgestellt werden, ob Beitragspflicht zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) besteht, ggf. mit Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlage sowie der Zusatzangabe des Monats der Entgeltzuordnung,
  • festgestellt werden, ob Beitragspflicht zur Unfallversicherung (UV) besteht, ggf. mit Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlage,
  • abgelesen werden, ob es sich um laufendes oder einmalig gezahltes Arbeitsentgelt handelt,
  • herausgefunden werden, ob eine Anrechnung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) erfolgt,
  • bewertet werden, ob es sich um regelmäßiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung handelt. Diese Regelmäßigkeit entscheidet darüber,

    • ob der betreffende Entgeltbestandteil bei der Beurteilung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes in der Krankenversicherung zu berücksichtigen ist (⇒ Versicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze) und
    • ob der betreffende Entgeltbestandteil bei der Feststellung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts für die Sozialversicherung anzurechnen ist (⇒ Übergangsbereich (ehem. Gleitzone)? ⇒ Minijob? ).

Außerdem wurde das Programm um die Angabe ergänzt, ob ein Entgeltbestandteil mindestlohnrelevant ist oder nicht. Möglich sind dabei die Ausprägungen "ja", "nein" bzw. "keine Aussage möglich". Sofern ein Entgeltbestandteil mindestlohnrelevant ist, bedeutet dies, dass dieser Bestandteil auf den gesetzlich vorgeschriebenen Stundenlohn angerechnet werden kann. Dies ermöglicht die Einschätzung, ob der gesetzliche Mindestlohn erreicht wird oder nicht und damit Handlungsbedarf besteht.

Achtung

Das Mindestlohngesetz regelt nicht ausdrücklich, welche Entgeltzahlungen des Arbeitsgebers auf die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns angerechnet werden können. Deshalb werden Einzelheiten noch durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen. Das Programm berücksichtigt die Mindestlohnrelevanz der verschiedenen Entgeltarten anhand der Grundlinien der bisherigen Rechtsprechung.

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