Die anlässlich der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlten Urlaubsabgeltungen sind als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] für die Beitragsberechnung heranzuziehen. Die Zuordnung ist zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres vorzunehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge