Das Prüfergebnis in elektronischer Form wird als PDF-Datei bei der DSRV zum Abruf im eXTra-Standard bereitgestellt.[1] Das elektronische Dokument kann dann unternehmensseitig z. B. im Dokumenten-Management-System (DMS) abgelegt werden.

Das Prüfergebnis wird weiterhin in körperlicher Form postalisch übersandt. Maßgebend für die ordnungsgemäße Zustellung sowie für den Zeitpunkt der Zustellung ist der postalische Versand. Die rechtlichen Konsequenzen orientieren sich damit nach wie vor an den körperlich – also per Post – versandten Prüfergebnissen.

 
Hinweis

Optionale Nutzung der Rückmeldungen

Beide Funktionen der elektronischen Rückmeldung nach der durchgeführten Betriebsprüfung können von Teilnehmern an der euBP auf freiwilliger Basis und unabhängig voneinander genutzt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass das Abrechnungssystem diese Funktionen unterstützt und eine Zertifizierung durch die ITSG erfolgt ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge