In den beschriebenen Beispielsfällen hat der Arbeitgeber für ein und dieselbe Beschäftigung 2 Meldungen mit unterschiedlichen Beitragsgruppenschlüsseln sowohl an die "Minijob-Zentrale" als auch an die zuständige Einzugsstelle zu erstatten. In beiden Meldungen ist der gleiche Personengruppenschlüssel zu verwenden, wobei sich die Verschlüsselung an der Rentenversicherung orientiert. Die "Minijob-Zentrale" erhält eine Meldung hinsichtlich der Pauschalbeiträge, während gegenüber der zuständigen Krankenkasse eine Meldung hinsichtlich der individuellen Beiträge abzugeben ist.

In diesen Ausnahmefällen sind daher die Pauschalbeiträge sowie die individuellen Beiträge für eine solche Beschäftigung gegenüber der "Minijob-Zentrale" bzw. gegenüber der zuständigen Einzugsstelle in getrennten Beitragsnachweisen nachzuweisen.

 
Praxis-Beispiel

Meldungen an die Minijob-Zentrale und zuständige Krankenkasse

Ein Programmierer arbeitet beim Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 6.000 EUR. Er ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Am 1.7. nimmt er eine zweite Beschäftigung als Programmierer beim Arbeitgeber B gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 200 EUR und am 1.9. eine weitere Beschäftigung als Programmierer beim Arbeitgeber C gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 150 EUR auf.

Ergebnis:

Arbeitgeber A: Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Arbeitgeber B: Versicherungsfrei in der Rentenversicherung; Abführung von Pauschalbeiträgen zur Rentenversicherung.

Arbeitgeber C: Versicherungspflicht in der Rentenversicherung aufgrund Zusammenrechnung mit A.

In der Arbeitslosenversicherung besteht in den Beschäftigungen B und C Versicherungsfreiheit. Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung sind jeweils abzuführen.

Meldungen:

 
Arbeitgeber A: Personengruppenschlüssel: 101
  Beitragsgruppenschlüssel: 0(9) 1 1 1
Arbeitgeber B: Personengruppenschlüssel: 109
  Beitragsgruppenschlüssel: 6 5 0 0
Arbeitgeber C: an zuständige Krankenkasse  
  Personengruppenschlüssel: 101
  Beitragsgruppenschlüssel: 0 1 0 0
  an Minijob-Zentrale  
  Personengruppenschlüssel: 101
  Beitragsgruppenschlüssel: 6 0 0 0

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