Kurzbeschreibung

Es ist nur schwer möglich, einen Überblick über die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II zu behalten. Insbesondere, da in den entsprechenden Rechtsgrundlagen meist nur auf Paragrafen im SGB III verwiesen wird. Die nachfolgende Tabelle erleichtert die Einschätzung der Inhalte der entsprechenden Regelungen.

Tabelle

Regelung im
SGB II
Wo genannt? Regelung im SGB III Eingliederungsleistung
§ 16 Abs. 1 Satz 1 direkt genannt § 35 Vermittlungsangebot
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 3. Kapitel
1. Abschnitt
SGB III
§§ 29 ff. Leistungen der Beratung und Vermittlung
Berufsberatung, Eignungsfeststellung, Berufsorientierung, Arbeitsvermittlung, Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung.
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 3. Kapitel
2. Abschnitt
SGB III
§§ 44 ff. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 3. Kapitel
3. Abschnitt
4. Unterabschnitt
SGB III
§§ 73 ff. Leistungen zur Berufsausbildung
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen
Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
Ausbildungsbegleitende Berufsausbildung
Außerbetriebliche Berufsausbildung.
§ 54a SGB III   Einstiegsqualifizierung.
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Drittes Kapitel
4. Abschnitt
SGB III
§§ 81 ff.
§ 131a
§ 131b
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen
Weiterbildungsförderung in der Altenpflege
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 3. Kapitel
5. Abschnitt
1. Unterabschnitt
SGB III
§§ 88 ff. Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Eingliederungszuschuss, Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen.
§ 16 Abs. 1 Satz 3 §§ 112-114, § 115 Nr. 1-3;
§ 116 Abs. 1, 2 und 5; § 117,
§ 118 Satz 1 Nr. 3; § 127 und § 128
Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen
jedoch ohne berufsvorbereitende Maßnahmen und die Berufsausbildungsbeihilfe.
§ 16 Abs. 1 Satz 4 § 81 Abs. 3 Förderung eines nachträglichen Hauptschulabschlusses
§ 16 Abs. 3 Satz 1 § 44 Abs. 1 Satz 1 Leistungen für Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung
§ 16a

Kommunale Eingliederungsleistungen

  • Betreuung minderjähriger Kinder oder Kinder mit Behinderungen
  • Häusliche Pflege von Angehörigen
  • Schuldnerberatung
  • Psychosoziale Betreuung - Suchtberatung.
§ 16b Einstiegsgeld zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit.
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen zur Aufnahme einer hauptberuflichen tragfähigen selbstständigen Tätigkeit.
§ 16d Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs).
§ 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen
Beschäftigungszuschuss an Arbeitgeber zum Ausgleich der Minderleistungen.
§ 16f Freie Förderung
Möglichkeit der Erweiterung der gesetzlichen Förderung durch freie Leistungen.
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
Fortsetzung der Förderung durch Darlehen bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
§ 16h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
§ 16i Teilhabe am Arbeitsmarkt

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