Einwilligung in die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses

Mir ist bewusst, dass die private Nutzung des Internets und des E-Mail-Services im Unternehmen nur unter den folgenden Bedingungen erlaubt ist:

  1. Die Privatnutzung erfolgt nur in geringem Umfang und beeinträchtigt nicht die Arbeitsleistung.
  2. Der Arbeitgeber darf sowohl den E-Mail-Verkehr als auch den Internet-Datenverkehr vollumfänglich und ohne Einschränkung auch hinsichtlich der Inhalte kontrollieren.

    2.1. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich im 4-Augen-Prinzip unter Beteiligung des Betriebsrats oder des Datenschutzbeauftragten.
    2.2. Sobald offensichtlich ist, dass eine E-Mails privaten Inhalt enthält, wird dieser bei der Kontrolle nicht weiter zur Kenntnis genommen.

Mit ist weiter bekannt, dass mir bei Ablehnung dieser Kontrollrechte durch den Arbeitgeber eine private Nutzung dieser Dienste vollständig untersagt ist. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass ein rückwirkender Widerruf dieser Einwilligung für Daten aus der Vergangenheit aufgrund der gesetzlichen Archivierungspflichten nicht möglich ist und dass ein Widerruf deshalb die Kontrollrechte des Arbeitgebers für diese Daten nicht umfasst. Ich bin damit einverstanden, dass der Arbeitgeber diese Erlaubnis zur Privatnutzung jederzeit widerrufen kann. Diese Erlaubnis begründet keine Rechtsansprüche auf eine künftige, private Nutzung.

Alternativ

Soweit eine Betriebsvereinbarung existiert:

Die Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Internet- und E-Mail-Diensten wurde mir zugänglich gemacht und ihre Inhalte sind mir bekannt.[1]

Ort, Datum: Ort, Datum:
................................................ ................................................
Unterschrift des Arbeitgebervertreters: Unterschrift des Mitarbeiters:
................................................ ................................................
Original: - Personalakte
Abschrift/Kopie:

- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

- Mitarbeiter
[1] Hinsichtlich der gesetzlichen Archivierungspflichten kann eine Betriebsvereinbarung ein hilfreiches Instrument zur Regelung sein. Soweit Betriebsvereinbarungen auch für eine Regelung der Privatnutzung herangezogen werden, ist mit Blick auf die Datenschutz-Aufsichtsbehörden hier zur Vorsicht zu raten, da nicht alle diese Lösung akzeptieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge