Hier wird ein Studien-Abschluss mit einer Vollzeittätigkeit kombiniert. Die allgemeine Hochschul- oder die Fachhochschulreife sind hierbei nicht zwingend Voraussetzung. Es handelt sich um ein Selbststudium, das parallel zum regulären Arbeitsalltag verläuft und Begleitseminare beinhaltet, die höchstens an 3 Tagen in der Woche stattfinden. So können die Studenten an 2 Wochentagen nach dem Feierabend sowie am Samstag ganztägig an Vorlesungen teilnehmen, ohne dass die tägliche Arbeit dadurch eingeschränkt wird. Das Unternehmen nimmt dabei lediglich eine unterstützende Rolle ein, sei es durch Freistellung oder Erleichterung der Arbeit.

 
Hinweis

Praxisanregung des Bundesinstituts für Berufsbildung – Begleitend ist nicht Dual

Am 21.6.2017 hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung ein Positionspapier[1] veröffentlicht, in dem Anforderungen und Qualitätsmerkmale des dualen Studiums definiert wurden. Dabei ging es v. a. um die Themen Arbeitsmarktmobilität sowie Kompatibilität und Anschlussmöglichkeit zu anderen, regulären Studiengängen. Darüber hinaus wurde aber auch die Empfehlung gegeben, berufsbegleitende Studiengänge nicht als dual zu deklarieren. Da diese Angebote oft nur parallel zur täglichen Arbeit laufen und inhaltlich nicht mit ihr verknüpft sind, ist das Hauptmerkmal des dualen Studiums nach Ansicht des BIBB nicht gegeben. Diesen Standpunkt vertritt auch der Wissenschaftsrat, dessen Positionen in den "Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums" im Jahr 2013 formuliert wurden. Dementsprechend werden berufsbegleitende Studiengänge in aktuellen Studien und Erhebungen von BIBB und CHE nur noch teilweise mit erfasst.[2]

[1] https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA169.pdf.
[2] https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/3479-13.pdf.

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