Begriff

Unter Diversity Management (Vielfalts-Management) wird ein Ansatz verstanden, der von einer produktiven Vielfalt unterschiedlicher Attribute von Mitarbeitern eines Unternehmens oder einer Organisation ausgeht und diese Vielfalt von Belegschaften konstruktiv zu nutzen versucht. Mitarbeiter eines Unternehmens unterscheiden sich in vielen Merkmalen, wie z. B. Alter, Geschlecht, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuelle Identität.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Ansatz geht auf die Antidiskriminierungsgesetzgebung ab Mitte der 1960er-Jahre in den USA zurück. In Deutschland existiert durch Art. 3 des Grundgesetzes ein staatliches Diskriminierungsverbot, das 2006 durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz konkretisiert wurde, um personenbezogene Benachteiligungen zu verbieten. Damit können Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Privatpersonen geltend gemacht werden, wenn diese gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

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