Begriff

Diskriminierung bezeichnet eine vom Gesetz missbilligte Benachteiligung eines Menschen wegen eines oder mehrerer bestimmter Merkmale.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote finden sich vor allem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für das Arbeitsrecht, im allgemeinen Zivilrecht und Beamtenrecht, aber auch im Betriebsverfassungsgesetz (§ 75), Sozialgesetzbuch IX (§ 81, Verbotene Benachteiligung von Schwerbehinderten), Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3), Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 157, Lohngleichheit von Männern und Frauen). Die Benachteiligung wegen des Geschlechts beim Entgelt regelt v. a. das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).

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