Die überarbeitete Norm DIN EN ISO 9001:2015 birgt für das Wissensmanagement Chancen und Risiken oder zumindest Unsicherheiten. Positiv ist anzumerken, dass die große Chance besteht, Wissensmanagement besser in immer mehr Unternehmen zu verankern und damit auf mittlere Sicht die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Zudem müssen mehrere Managementsysteme, vor allem Qualitäts-, Risiko- und eben Wissensmanagement gut miteinander verknüpft werden. Trotz des Aufwands, der durch den Betrieb der Systeme besteht, ergeben sich mittelfristig durch die Integration Sparpotenziale, wenn z. B. Synergien beim Einsatz von Werkzeugen genutzt werden.

Dagegen besteht die Gefahr, dass das Thema Wissensmanagement bei schon vorhandenem Qualitätsmanagement einfach als Teilgebiet "übernommen" wird. Das Risiko, dass Führungskräfte aus beiden Bereichen sich darum streiten, wer welche Funktion und Verantwortung übernimmt, statt gemeinsam an einem Strang zum Nutzen des Ganzen zu ziehen, ist relativ groß. Daher sollte die Gefahr im Vorfeld durch die Unternehmensleitung entschärft werden, etwa, indem klare Anweisungen für die Umsetzung herausgegeben werden.

Und natürlich gibt es ganz allgemein Unsicherheiten, da die Norm wenig Konkretes vorgibt und es so größere Interpretationsspielräume bei der Einführung und Handhabung gibt.

Finanzielle Unterstützung möglich

 

Finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse sichern

Wer die ISO 9001:2015 einführen und auf externe Unterstützung (z. B. Unternehmensberatung) zurückgreifen möchte, sollte prüfen, ob er Anspruch auf finanzielle Unterstützung wie Fördermittel hat.

Eine gute Möglichkeit, sich nicht rückzahlbare Zuschüsse zu sichern, ist das Programm "Förderung unternehmerischen Know-Hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatung"[1]. Dieses Programm sieht auch eine Förderung für die Beratung zur Einführung oder Umstellung des Qualitätsmanagement-Systems nach ISO 9001:2015 vor. In den Genuss der Förderung können z. B. Bestandsunternehmen mit Sitz in Deutschland kommen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben und einen Umsatz von weniger als 50 Mio. Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro aufweisen (EU-Mittelstandsdefinition).

Bezuschusst werden u. a. das Beraterhonorare u. a. in Abhängigkeit von Bundesland und Unternehmensalter bis ca. 3.200 Euro. Koordiniert und gesteuert wird das Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Berater müssen gegenüber der BAFA den Nachweis erbringen, dass sie in der Lage sind, die Beratung erfolgreich erledigen zu können, beispielsweise müssen sie mehr als 50 % ihres Umsatzes durch Beratung erzielen und sich bei der BAFA autorisieren lassen. Unternehmen haben allerdings keinen Anspruch auf die Förderung, wenn sie einen nicht-autorisierten Berater wählen.

Hilfe bei der Beraterauswahl

 
Hinweis

Hilfestellung bei der Auswahl kompetenter Berater liefert das Merkblatt "Hinweise für KMU zur Beraterauswahl" https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/unb_hinweise_kmu_beraterauswahl.html.

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