Berufsbezogene Eignungsbeurteilung sieht die Norm immer im Zusammenhang mit Berufswahl, Bewerberauswahl und Berufslaufbahnplanung. Damit ist die Norm z. B. auch auf Verfahren anwendbar, die zur Berufsberatung eingesetzt werden, sei es die Beratung von Schülern oder die Beratung bei Rehabilitationsmaßnahmen oder in Berufsförderungswerken. Ebenso gilt demnach die Norm bei allen Förder- oder Entwicklungs-ACs, Potenzialanalysen und anderen Verfahren, bei denen es weniger um die Auswahl, sondern eher um Platzierung und Planung weiterer Entwicklungsschritte geht. Eine häufig gestellte Frage ist, ob die Norm auch auf Beurteilungssysteme anwendbar ist, deren Ergebnisse für Platzierungsentscheidungen herangezogen werden. Für Beurteilungssysteme, die sich auf zurückliegende Leistung beziehen, bietet die Norm kaum Hinweise.

 
Hinweis

Damit greift die Norm auch in den Bereichen der Personalentwicklung.

 
Wichtig

Es wird deutlich unterschieden zwischen Beurteilung und Entscheidung, d. h.:

Nur die Eignungsbeurteilung ist Gegenstand dieser Norm. Auf die Entscheidungen selbst will und darf die Norm keinen Einfluss nehmen.

Also auch bei einem normgerecht durchgeführten Beurteilungsprozess können Entscheidungen ganz anders getroffen werden, z. B. wenn

  • ein Unternehmen als Auszubildende nur Kinder von Mitarbeitern einstellt, obwohl Fremdbewerber als besser geeignet beurteilt worden sind.
  • ein Vertriebsleiter den Kandidaten als neuen Vertriebsmitarbeiter wählt, der die besten Kontakte oder ein umfangreiches Geschäft mitbringt, auch wenn dieser nicht der kompetenteste ist.
  • ein Vorstandsmitglied sich seinen persönlichen Referenten, mit dem er sehr eng zusammen arbeiten muss, vor allem nach Sympathie aussucht, weil er mit den nach Fähigkeiten am besten beurteilten Kandidaten einfach "nicht kann".

Die Norm will 4 Personengruppen ansprechen:

  • Personalmanager, also Personalleiter und -referenten, um die Qualität der betriebseigenen Beurteilungssysteme zu verbessern, oder auch nur im Sinne von ISO 9000 ff. die Qualität der Prozesse zu dokumentieren,
  • Anbieter von Dienstleistungen, also Berater und Verfahrensentwickler,
  • Personalmanager, also Personalleiter und -referenten, um externe Angebote besser beurteilen zu können,
  • Kandidaten, also Bewerber, um sie vor Missbrauch zu schützen.

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