In Unternehmen sollte der datenschutzkonforme Umgang mit Internet, E-Mail und Telekommunikation ausdrücklich geregelt werden. Neben einer Betriebsvereinbarung, die die Überwachungs- und Protokollmöglichkeiten mit dem Betriebsrat abstimmt, sollte jedes Unternehmen eine Dienstanweisung an seine Mitarbeiter herausgeben, die die Nutzung des Unternehmensnetzwerks, von Internet, Social-Media, E-Mail-Diensten und die Nutzung von Sprachmodellen bzw. KI und E-Mail-Diensten transparent macht und regelt.

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