Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Dabei sind in jeder Berufsgenossenschaft mehrere Wirtschaftszweige zusammengefasst. Der Gesetzgeber hat diesen Berufsgenossenschaften (BGen) generalklauselartig alle Unternehmen zugewiesen, soweit sich nicht aus Spezialvorschriften die besondere Zuständigkeit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Der Begriff des Unternehmens ist dabei nicht identisch mit dem alltäglichen Sprachgebrauch. Nach dem Gesetz sind unter diesem Begriff

  • Betriebe,
  • Verwaltungen,
  • Einrichtungen und
  • Tätigkeiten

zu verstehen.

Bei Zweifelsfragen wegen der Zuständigkeit kann sich jeder Unternehmer auch an die Dachorganisation aller gewerblichen BGen – die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) – wenden. Weitere Unterstützung bietet das Callcenter der Berufsgenossenschaften – die BG-Infoline – unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/60 50 40 4.

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