Überblick

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Leistungen ihrer Krankenkasse mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Auch für Privatversicherte stehen Zusatzpolicen zur Verfügung. Ob sie diese beim eigenen Versicherungsunternehmen oder einem anderen Anbieter vereinbaren, steht dem Versicherten frei.

Die Kriterien für die Annahme des Antrags sowie für den Beitrag sind bei Verträgen, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, der Leistungsumfang, das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Für Neuabschlüsse gelten nach dem 21.12.2012 die sog. Unisextarife. Hier wird das Geschlecht bei der Kalkulation nicht mehr berücksichtigt.

Zu berücksichtigen sind üblicherweise bestimmte Wartezeiten. Erst nach 3 bzw. 8 Monaten (bei Zahnersatz, Entbindungen und Psychotherapie) kann die Versicherung in Anspruch genommen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Versicherungsvertragsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die private Krankenzusatzversicherung. Regelungen zur Kostenübernahme bei Behandlungen im Ausland sowie zur geförderten Pflege-Zusatzversicherung sind im SGB V enthalten.

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