Überblick

Die Meisterprüfung im Handwerk stellt ungeachtet zahlreicher Reformen im nationalen Recht und den stetigen Versuchen, sie als EU-rechtswidriges Relikt aus früheren Jahrhunderten gänzlich abzuschaffen, nach wie vor die höchste Qualifikationsstufe im deutschen Handwerk dar. Während sich das föderale Schulsystem in der Bundesrepublik als Folge zahlreicher "Bildungsreformen" bis in die Universitäten hinein (Bachelor und Master) in den vergangenen 5 Jahrzehnten stark gewandelt hat, konnte das Handwerk im gleichen Zeitraum seine traditionellen Ausbildungsgänge nach Form und Inhalt im Wesentlichen bewahren.

Neben der Handwerksordnung (HwO) vom 24.9.1998 (zuletzt geändert durch Art. 1 des 5. Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften vom 9.6.2021 (BGBl I Nr. 31 vom 14.6.2021, S. 1654 ff.), regeln vor allem die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) vom 26.11.2011 (BGBl. 2011 I, S. 2149), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 97 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18.1.2022 (BGBl. I Nr. 3 vom 27.1.2022 S. 39 ff.) und die Meisterprüfungsverfahrensordnung (MPVerfVO) vom 17.12.2001 (BGBl. 2001 I, S. 4154; zuletzt geändert durch Art. 1 des 5. Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 9.6.2021, BGBl. 2021 I, Nr. 31 vom 14.6.2021, S. 1654 ff. das Recht der Meisterprüfungen im Handwerk.

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