Die Verarbeitung sog. "besondere Kategorien personenbezogener Daten" ist grundsätzlich untersagt[1], sofern nicht ein in Art. 9 Abs. 2 DSGVO aufgezählter Tatbestand die Verarbeitung ausnahmsweise erlaubt.

Die "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (oder oft als "sensible Daten" beschrieben) umfassen personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetischen Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.

 
Hinweis

Besondere Arten personenbezogener Daten im Beschäftigtenverhältnis

Bei der Bearbeitung von Beschäftigtendaten werden in der Regel besondere Arten personenbezogener Daten verarbeitet. So ist z. B. aus steuerrechtlichen Gründen die Verarbeitung der Konfession der beschäftigten Person bei der Lohnabrechnung erforderlich. Ebenso ist jede Erfassung einer "Krankmeldung" zugleich eine Verarbeitung besonderer Arten von personenbezogenen Daten. Bereits der Umstand einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit stellt in der Regel eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten dar, die zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zählen.

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