Mit der Richtlinie zur Patientenmobilität beabsichtigte die Europäische Kommission in Brüssel, die Informationslage für Patienten zu verbessern, die Gesundheitsleistungen in einem anderen EU-Staat erhalten möchten. Zur Umsetzung dieser Richtlinie musste in jedem Mitgliedstaat eine "Nationale Kontaktstelle" errichtet werden. Für Deutschland wurde die Nationale Kontaktstelle im Oktober 2013 bei der DVKA angesiedelt. Die Nationale Kontaktstelle berät Patienten aus Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die eine Gesundheitsleistung in Deutschland oder im Ausland durchführen lassen möchten.

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