Die DVKA berät die Kranken- und Pflegekassen, Versicherte, Arbeitgeber, Verbände und andere Sozialversicherungsträger unter anderem in krankenversicherungsrechtlichen Fragen über die im über- und zwischenstaatlichen Bereich geltenden Regelungen. Sie stellt Informationen über die geltenden Ansprüche und über die zuständigen Stellen zur Verfügung. Weiterhin stellt sie die benötigten Anspruchsformulare und Vordrucke bereit. Die DVKA erteilt Auskünfte insbesondere bei Fragen zu Urlaubsaufenthalten, Beschäftigungsaufnahmen oder Wohnortverlegungen ins Ausland sowie zur Abrechnung von erbrachten Leistungen im Bereich der Krankenversicherung. Für die deutschen Krankenkassen werden von der DVKA Arbeitshilfen und Schulungen im Bereich des über- und zwischenstaatlichen Rechts angeboten.

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