1Dem in Berlin am 25. August 2004 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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