Der Versand der Gehaltsabrechnungen an den Arbeitnehmer in elektronischer Form erscheint zeitgemäß und praktisch, kann doch so das Führen von umfangreichen Papierakten und der Aufwand und die Kosten der postalischen Versendung vermieden werden. Allerdings sollten Arbeitgeber nicht aus den Augen verlieren, dass bei der elektronischen Gehaltsabrechnung einige datenschutzrechtliche sowie technische Aspekte zu beachten sind. Auch die Rechte des Betriebsrates spielen bei der Einführung und Nutzung der elektronischen Gehaltsabrechnung eine Rolle. Schlussendlich sollte bedacht werden, dass gerade in der neuen Rechtsprechung das BAG dem Beschäftigtendatenschutz eine große Rolle eingeräumt hat.[1]

Beim elektronischen Versand von Gehaltsabrechnungen sind zwei Vorgänge zu beachten. Zum einen muss betrachtet werden, in welchem Format die Gehaltsabrechnung elektronisch gespeichert wird und versendet werden soll. Zum anderen ist die Sicherheit des Sendungsweges zu beurteilen.

[1] BAG, Urteil v. 20.6.2013, 2 AZR 546/12 (LAG Hessen, ArbG Offenbach).

5.1 Rechtliche Anforderungen

In der Regel dürfte eine elektronische Gehaltsabrechnung im pdf-Format abgespeichert und versandt werden. Das liegt zum einen daran, dass die Erstellung relativ problemlos zu bewerkstelligen ist. Zum anderen kann sich der Arbeitnehmer so seine Gehaltsabrechnung bei Bedarf ausdrucken. Zudem schreibt § 108 der Gewerbeordnung (GewO) vor, dass dem Arbeitnehmer die Gehaltsabrechnung in Textform auszuhändigen ist, sie muss demnach druckbar sein. Das Mindestmaß an das Format der elektronischen Gehaltsabrechnung muss sein, dass sie nachträglich nicht veränderbar ist. Das pdf-Format erfüllt diese Anforderung nur bedingt, da es durchaus Instrumente zur Bearbeitung gibt. Ideal wäre hierzu ein revisionssicheres Archiv-Format, das tatsächlich unveränderbar ist. Idealerweise sollte das Dokument zusätzlich mit einem Passwort versehen werden, das das Öffnen nur einem definierten Personenkreis erlaubt. So könnte z. B. jedem Arbeitnehmer bei seiner Einstellung bzw. bei der Einführung des elektronischen Verfahrens ein Passwort zugewiesen werden, dass nur er und die zuständige Stelle kennt.

5.2 Technische Anforderungen

Des Weiteren muss der Sendungsweg technisch aus Datenschutzsicht bewertet werden. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden, ob die Versendung im firmeneigenen Netz erfolgt und der Zugriff nur den Berechtigten möglich ist oder ob die Versendung an die privaten E-Mail-Accounts der Beschäftigten bei Drittanbietern außerhalb der Sphäre des Arbeitgebers erfolgt. Die Anforderungen für Letzteres legt Art. 32 DSGVO fest. Da die Gehaltsabrechnung auch sensible Daten, wie die Religionszugehörigkeit für den Kirchensteuerabzug und die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers enthalten, muss hier besonders sichergestellt werden, dass nicht unbefugte Dritte Einsicht in diese Daten nehmen können. Schon hieraus folgt, dass die E-Mail verschlüsselt versandt werden muss. Dabei sollte eine end-to-end-Verschlüsselung vom Rechner des Versenders bis zum Rechner des Empfängers zum Einsatz kommen, um eine größtmögliche Integrität gewährleisten zu können. Eine Alternative zur Verschlüsselung gibt es auch aufgrund der sonst entstehenden Haftungsrisiken für den Arbeitgeber nicht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern keine E-Mail-Adresse zur Zusendung der Gehaltsabrechnung verlangen kann, da die Zurverfügungstellung einer privaten Mailadresse für die Gehaltsabrechnung nicht erforderlich ist, da auch eine analoge Zustellung möglich ist. Sofern der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung digital zustellen möchte, so obliegt es ihm, einen geeigneten und sicheren Zustellungsweg zu schaffen.[1]

Sollten keine automatischen Verteiler beim E-Mail-Versand zum Einsatz kommen, muss darauf geachtet werden, dass bei einer manuellen Eingabe keine Fehler unterlaufen und die E-Mail eventuell bei einem anderen Empfänger ankommt. Dies lässt sich u. a. mit dem oben vorgeschlagenen Passwort-System vermeiden.

 
Praxis-Tipp

Maßnahmen für Arbeitgeber

  • Arbeitgeber sollten private E-Mail-Postfächer einrichten, die auf Firmenservern gehostet werden. Die Gehaltsabrechnungen können dann an diese Mailadresse versandt werden. Die Postfächer sind mit einem Passwort zu schützen, das ausschließlich der jeweilige Mitarbeiter kennt.
  • Die Gehaltsabrechnung sollte als PDF-Dokument verschickt und dem Stand der Technik entsprechend verschlüsselt werden.
  • Bei der Verschlüsselung sollten individuelle Passwörter verwendet werden, die hinreichend komplex sind. Diese Passwörter sollten regelmäßig geändert und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Hierüber sollten die Mitarbeiter schriftlich informiert und angewiesen werden.[2]
[1] Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 2019, S. 103 f.
[2] Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten für die Jahre 2017/2018, S. 73 f.

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