Überblick

Immer häufiger sind Beschäftigte körperlich und emotional erschöpft, können nicht mehr arbeiten, fühlen sich ausgebrannt. Das können erste Anzeichen eines Burnout-Syndroms sein. Oft werden sie von den Betroffenen – das können Frauen wie Männer aller Altersstufen und Branchen sein – heruntergespielt oder mit Medikamenten unterdrückt. Wenn allerdings ein bestimmter Punkt überschritten ist, schlägt die schleichende Krankheit gnadenlos zu. Dann geht von jetzt auf gleich nichts mehr. Alles scheint ausweglos und endet in depressiven Zuständen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Burnout-Syndrom ist in der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) unter Kapitel XXI: Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen, Z73: Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung gelistet.

Bisher einmalig wurde Burnout 2006 als Berufskrankheit anerkannt. Ein Manager hatte Berufsunfähigkeitsrente eingeklagt, nachdem er auf Anraten von Fachärzten seinen Beruf nach einem Zusammenbruch aufgeben musste (LG München, Urteil v. 22.3.2006, Az. 25 O 19798/03).

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