Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsschutzgesetz konsequent umzusetzen. Dazu gehört an erster Stelle die Gefährdungsbeurteilung (GFB) am Arbeitsplatz. Berücksichtigt werden müssen dabei auch psychomentale Belastungen. Denn v. a. psychische Fehlbelastungen können Krankheiten wie das Burnout-Syndrom mitverursachen. Burnout-Risiken können durch Präventionsmaßnahmen gemindert werden. So kann ein Gesundheitszirkel mit externem Moderator ein erster Schritt für nachhaltige Prävention oder erfolgreiche Intervention sein.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) widmete 2013–2018 ihren Arbeitsschwerpunkt der psychischen Gesundheit. Dabei entstand u. a. die Broschüre "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung"[1]

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Praxis-Tipp

Maßnahmen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Führen Sie regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durch, bei denen psychosoziale Faktoren berücksichtigt werden.
  • Führen Sie in den einzelnen Abteilungen eine Stressanalyse durch.
  • Erstellen Sie eine "Stresskarte", in der positive und negative Einflussgrößen grafisch dargestellt werden.
  • Führen Sie verbindliche Arbeitszeitregelungen und Pausenzeiten ein.
  • Veranstalten Sie Schulungen und Trainings für eine gut funktionierende, wertschätzende Kommunikation im Betrieb.
  • Installieren Sie ein umfassendes Gesundheitsmanagement.
  • Bieten Sie Seminare zu Mitarbeiterführung und Konfliktbewältigung an.
  • Sorgen Sie bei Bedarf für Mediation und Konfliktmanagement.
  • Machen Sie Burnout zum Thema Ihrer betrieblichen Weiterbildung.
  • Bieten Sie Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Bereich Stressbewältigung und Work-Life-Balance an.
[1] Beck et al.: Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Berlin 2017.

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