Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1]
Anspruchsberechtigung
Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben
Zweck
Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten
Dauer
10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, bei regelmäßiger Arbeit an mehr als 5 Tagen in der Woche 12 Werktage.
Wartezeit
6 Monate
Verschiebungsgründe
Zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer
Mitteilung an Arbeitgeber
So früh wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Beginn.
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