Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1]

Anspruchsberechtigung

Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben

Zweck

Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Dauer

10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, bei regelmäßiger Arbeit an mehr als 5 Tagen in der Woche 12 Werktage.

Wartezeit

6 Monate

Verschiebungsgründe

Zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer

Mitteilung an Arbeitgeber

So früh wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Beginn.

[1] GVBl S. 6.

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