Zuständig für die berufliche Weiterbildung ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, für die politische Weiterbildung und die Weiterbildung für die Ausübung einer ehrenamtlichen sowie einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit das Ministerium für Bildung und Kultur.

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