Ein gekündigter Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Stellensuche.[1] Diese Regelung gilt auch bei einer Kündigung während der Probezeit sowie für Ausbildungsverhältnisse[2] und bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier wird die fiktive Kündigungsfrist als Freistellungszeitraum zugrunde gelegt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen