Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden:

 

1.

zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen;

 

1a.

Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes;

 

2.

die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist;

 

3.

Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung;

 

4.

Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb;

 

5.

Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen.

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