Unter Betriebsübergang ist der Übergang eines Betriebs oder eines Betriebsteils auf einen neuen Inhaber zu verstehen.
Arbeitsrecht: Die arbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs werden in § 613a BGB geregelt, welcher in der geltenden Fassung auf der EG-Betriebsübergangsrichtlinie beruht. Die Rechtsprechung zu diesem Problembereich ist deshalb sehr stark durch den Europäischen Gerichtshof geprägt.
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