Überblick

Die Träger der Rentenversicherung haben einen umfassenden Prüfauftrag hinsichtlich der Künstlersozialabgabe. Das Thema Künstlersozialabgabe soll bei allen Arbeitgebern platziert werden. Daneben hat die Künstlersozialkasse (KSK) ein eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht für branchenspezifische Schwerpunktprüfungen bzw. anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang. Eine Prüfgruppe und eine gemeinsame Arbeitsgruppe koordiniert die Zusammenarbeit und die Abstimmung der Rentenversicherungsträger und der Künstlersozialkasse.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz – KSA-StabG) sowie in § 28p Abs. 1a und 1b SGB IV, § 35 KSVG und § 24 KSVG.

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