Die Betriebsprüfungen erstrecken sich über die gesamten Entgeltunterlagen des Betriebs einschließlich des gesamten betrieblichen Rechnungswesens.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden auch
- die Versicherungsverhältnisse der freiwillig oder privat krankenversicherten Arbeitnehmer zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie
- die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung
geprüft.
Für die Überprüfung der Zahlung freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge ist die jeweilige Krankenkasse ebenso zuständig wie für die Prüfung der Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen.
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